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   AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17   

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AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17 (https://dejure.org/2018,18696)
AG Dillingen, Entscheidung vom 15.06.2018 - 1 C 573/17 (https://dejure.org/2018,18696)
AG Dillingen, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 1 C 573/17 (https://dejure.org/2018,18696)
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  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Schädiger danach die Aufwendungen zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGHZ 155, 1: BGHZ 160, 377, 383 f.), Denn er ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, zwar nicht zu Gunsten des Schädigers zu sparen, aber doch im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 09.03.2010, VI ZR 6/09).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368 f; 132, 373, 376 f; 155, 1,4 f. 162, 161, 164 f; 163, 362, 365).

  • AG Bad Segeberg, 04.07.2013 - 17 C 90/13

    Stromlieferungsvertrag: Schuldnerverzug bei Fristsetzung durch einen

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Dieser Zulassungstatbestand ist dann gegeben, wenn das erstinstanzliche Urteil in einer Rechtsfrage, auf deren Entscheidung das Urteil beruht, von einer obergerichtlichen Entscheidung abweicht und Anlass besteht, die Rechtsfrage einer (abermaligen) Klärung zugänglich zu machen (AG Bad Segeberg, Urt. v. 04.07.2013, 17 C 90/13).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Allein der Umstand, dass die vom Schadensgutachter abgerechneten Kosten die Sätze der BVSK-Honorarbefragung übersteigen, rechtfertigt jedoch nicht die Annahme eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht (BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Solange es sich den Geschädigten in seiner Stellung als Laie nicht regelrecht aufdrängen hat müssen, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, sind die Kosten für den Sachverständigen ersatzfähig (OLG Naumburg, NZV 2006, 546, 548 mwN).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Die Schadensbetrachtung hat sich folglich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH, NJW'1992, 302, 303).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine über den Einzelfall hinausgehende Wirkung vorliegt, der Einzelfall also für die Rechtspraxis symptomatische oder wegen der Bedeutung der Streitfrage des ihn zugrunde liegenden tatsächlichen Geschehens oder wegen eines öffentlichen Interesses eine allgemeine Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschl. v. 27.03.2003, V ZR 291/02).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (vgl. Senat, NVwZ 2014 Seite 385 = VersR 2013, 1590 Randnummer 19 mwN).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368 f; 132, 373, 376 f; 155, 1,4 f. 162, 161, 164 f; 163, 362, 365).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368 f; 132, 373, 376 f; 155, 1,4 f. 162, 161, 164 f; 163, 362, 365).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Dillingen, 15.06.2018 - 1 C 573/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Schädiger danach die Aufwendungen zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGHZ 155, 1: BGHZ 160, 377, 383 f.), Denn er ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, zwar nicht zu Gunsten des Schädigers zu sparen, aber doch im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 09.03.2010, VI ZR 6/09).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

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